Oktober 2018

Das neue Polizeigesetz für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen

Das neue Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen habe ich von Anfang an befürwortet. Angesichts der zunehmenden Gefahren für unsere innere Sicherheit war es mir unbegreiflich, wie beschränkt die Mittel für unsere Polizei bisher gewesen sind. Gerade gegenüber Personengruppen, die unseren Staat und unsere Werte verachten und bekämpfen, muss ein klares Zeichen gesetzt werden. Wenn wir unsere Freiheit nicht konsequent verteidigen, haben wir sie am Ende verloren.

Das neue Polizeigesetz für NRW hat in den letzten Monaten in kontrovers geführten Diskussionen manche Änderungen erfahren. Bei genauer Betrachtung kann man sagen: der Kurs für mehr Sicherheit in NRW wird auch im aktuellen Gesetzesentwurf gehalten.

Ein Beispiel dafür sind die „strategischen Fahndungen“, also anlassbezogene, aber verdachtsunabhängige Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum. Hier wird der Handlungsspielraum der Polizei – im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage – sinnvoll erweitert.

Auch die Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung werden den tatsächlichen Gefahren angepasst. So darf die Polizei, nach richterlicher Anordnung, auch auf verschlüsselte Messenger-Dienste zugreifen.

Dann hat sich vor allem auch gegenüber „Gefährdern“ etwas getan. Sie können künftig unter Hausarrest gestellt werden, wenn ein ausreichend begründbarer Verdacht auf eine bevorstehende terroristische Straftat besteht. In diesem Zusammenhang soll ihnen auch der Kontakt zu bestimmten Personen oder Gruppen untersagt werden. Hier kommen notfalls elektronische Fußfesseln zum Einsatz. Bei einer drohenden Terrorgefahr soll der „Unterbindungsgewahrsam“, nach richterlicher Anordnung, von derzeit maximal 48 Stunden auf 14 Tage ausgeweitet werden. Eine weitere Verlängerung ist 14 Tage möglich.

Noch drei weitere Inhalte des aktuellen Entwurfs erscheinen mir wichtig: Die Polizei darf Personen bis zu sieben Tage festhalten, welche die Nennung ihrer Identität verweigern. Und die Polizei soll Elektro-Distanzwaffen, sogenannte Taser, einsetzen dürfen. Schließlich soll auch die Videobeobachtung erweitert werden.

Keine Frage, so manche Punkte des Polizeigesetzes unseres CDU-Innenministers Herbert Reul bereiten dem Koalitionspartner FDP Bauchschmerzen. Auch der eine oder andere Verfassungsrechtler haderte mit den Verschärfungen. Am Ende hat der ganze Protest gegen das ursprüngliche Polizeigesetz vielleicht sogar sein Gutes, weil es jetzt nämlich noch „wasserdichter“ gegenüber Verfassungsbeschwerden geworden ist.

Ich glaube, dass es in der Bevölkerung eine große Bereitschaft gibt, das neue Polizeigesetz zu akzeptieren. Mehr noch, es trifft in weiten Teilen auf große Zustimmung. Ich glaube, dass jeder dafür Verständnis aufbringen wird, in Zukunft vielleicht eine Kontrolle mehr als früher zu erfahren.

Einige Kritiker warnen davor, dass die neuen Befugnisse der Polizei zu einer missbräuchlichen Verwendung führen könnten. In diesem Gedanken steckt ein großes Misstrauen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft – als würde man dort keinerlei Verantwortungsbewusstsein haben, um die erweiterten Befugnisse mit Augenmaß anzuwenden.

Ich dagegen bin davon überzeugt, dass die Polizei in NRW versucht, in schwieriger werdenden Zeiten ihre Aufgabe gut zu lösen. Darum verdient sie unsere Unterstützung und unser Vertrauen. Auch genau das kommt im neuen Polizeigesetz zum Ausdruck.

Ihre
Heidrun Leinenbach